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Autoversicherung                                                      

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung. Sie deckt die Schäden ab, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen.

Motorradversicherung                                               

Laut Gesetz ist jeder Halter eines Motorrades dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das Motorrad abzuschließen. Krafträder/Kraftroller, die über 125 ccm Hubraum oder über eine Motorleistung von mehr als 11 KW (15 PS ) bei mindestens 50 ccm Hubraum besitzen, zählen im Sinne des Gesetzes als Motorräder.

Wohnmobilversicherung                                           

Für Wohnmobile gilt auch die gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung. Der Neuwert des Fahrzeuges gilt als  Grundlage zur Berrechnung des Versicherungsbeitrages. Rabatte oder Nachlässe werden dabei nicht berücksichtigt.

Anhängerversicherung                                              

Durch die Änderung im Straßenverkehrsgesetz, haftet die Anhängerversicherung nunmehr gesamtschuldlich für Schäden gegeüber Dritten, denn seit dem Jahr 2002 sind Anhänger nicht mehr über die KFZ-Versicherung versichert.

Bootsversicherung                                                 

Vom Gesetzgeber kann ein Bootsführer haftbar gemacht werden, wenn es zu Schäden Dritter kommt. Zum Beispiel: Beschädigung eines Bootes oder bei Verletzung eines Windsurfers. Eigene Fähigkeiten, die Unberechbarkeit des Wasser und des Windes können zu folgeschweren Schäden führen.
 
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