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                   Anhängerversicherung                       


Durch die Änderung im Straßenverkehrsgesetz, haftet die Anhängerversicherung nunmehr gesamtschuldlich für Schäden gegeüber Dritten, denn seit dem Jahr 2002 sind  Anhänger grundsätzlich nicht mehr über die KFZ-Versicherung mitversichert.

Unterscheidungsmerkmale beim  Anhänger sind:                      

        Privatverkehr
        Werksverkehr
        Güterverkehr  

Verschiedene Aufbauarten:                                                              

       Plane
       Kipper
       offener Kasten
       geschlossener Kasten
 
Optional können Sie Ihren Anhänger auch mit einer Teilkasko oder Vollkasko absichern.