Vom Gesetzgeber kann ein Bootsführer haftbar gemacht werden, wenn es zu Schäden Dritter kommt. Zum Beispiel: Beschädigung eines Bootes oder bei Verletzung eines Windsurfers. Eigene Fähigkeiten, die Unberechbarkeit des Wasser und des Windes können zu folgeschweren Schäden führen.
Die Deckung bei der Bootshaftpflicht umfasst:

Personenschäden und Sachschäden

Kostenübernahme bei berechtigten Ansprüchen

Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
Emfehlenswert ist der Abschluß einer Vollkaskoversicherung
Versichert sind in der Vollkasko Gefahren wie z.B.

Kollision

Diebstahl

Brand

Sturmschäden

Untergang