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                  Boot- / Yachtversicherung                  


Vom Gesetzgeber kann ein Bootsführer haftbar gemacht werden, wenn es zu Schäden Dritter kommt. Zum Beispiel: Beschädigung eines Bootes oder bei Verletzung eines Windsurfers. Eigene Fähigkeiten, die Unberechbarkeit des Wasser und des Windes können zu folgeschweren Schäden führen.

Die Deckung bei der Bootshaftpflicht umfasst:                            

      Personenschäden und Sachschäden
      Kostenübernahme bei berechtigten Ansprüchen
      Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

Emfehlenswert ist der Abschluß einer Vollkaskoversicherung

Versichert sind in der Vollkasko Gefahren wie z.B.                    

      Kollision
      Diebstahl
      Brand
      Sturmschäden
      Untergang