Laut Gesetz ist jeder Halter eines Motorrades dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das Motorrad abzuschließen. Krafträder/Kraftroller, die über 125 ccm Hubraum oder über eine Motorleistung von mehr als 11 KW (15 PS ) bei mindestens 50 ccm Hubraum besitzen, zählen im Sinne des Gesetzes als Motorräder.
Sinnvoll ist der Abschluss einer Kaskoversicherung, wobei man zwischen Vollkasko - und Teilkasko unterscheidet.
Man unterscheidet Motorräder (Krad) in den Kategorien.

Kraftrad

Kleinkrafträder

Leichtkräfträder/Motorroller

Motorfahrräder (Mofas)

Fahrräder mit Hilfsmotor

Elektroroller

Trike

Quad
Motorrad fahren - ist Unabhängigkeit, Spaß und Abenteuer