Dienstunfähigkeitsversicherung
Unter Dienstunfähigkeit versteht man, dass ein Beamter auf Grund von körperlichem Gebrechen oder wegen Schwäche der körperlichen und geistigen Kräfte nicht mehr in der Lage ist, seinen dienstlichen Pflichten gegenüber seinem Dienstherrn nachzukommen.
Dienstunfähigkeit wird durch ein amtsärztliches, bzw. ärztliches Gutachten festgestellt. Der Beamte wird je nach Status und Stufe bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit, in den Ruhestand versetzt oder frühzeitig entlassen. Obwohl eine dauernde Arbeitsunfähigkeit durchaus ein Indiz für eine Dienstunfähigkeit sein könnte, kann man diese nicht mit einer Dienstunfähigkeit gleichsetzen.
Abhängig vom Status des Beamten und davon, ob die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden ist oder nicht, ergeben sich verschiedene Leistungsansprüche gegen den Dienstherrn.
Beamte auf Probe haben genauso wie der Beamte auf Widerruf keinen Leistungsanspruch.
Der Beamte auf Lebenszeit wird in den Ruhestand versetzt und erhält Leistungen durch den Dienstherrn.