Reisekrankenversicherung
Wenn Sie im Urlaub oder auf Ihren Reisen im Ausland medizinisch behandelt und versorgt werden müssen, übernimmt eine Reisekrankenversicherung die Kosten für Ihre ärztliche Behandlung oder einen notwendigen Rücktransport.
Was die Auslandsreisekrankenversicherung u.a. bietet:

Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort

Arznei,- Verband- und Heilmittel

Behandlungen (ambulant und stationär)

Schmerzstillende Zahnbehandlungen

Zahnfüllungen/Reparaturen von Zahnersatz

Transport in das nächsterreichbare Krankenhaus

Ärztlich verordneter Rücktransport nach Hause
Der Auslandskrankenschein Ihrer Krankenkasse wird nur in den Ländern akzeptiert, mit denen Deutschland ein Sozial- versicherungsabkommen abgeschlossen hat..
Bitte beachten Sie:
Keine Gesundheitsprüfung
Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden
Höchstalter ist das 79. Lebensjahr
Ab dem 70 Lebensjahr wird ein Zuschlag erhoben