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               Reisekrankenversicherung               

Wenn Sie im Urlaub oder auf Ihren Reisen im Ausland medizinisch behandelt und versorgt werden müssen, übernimmt eine Reisekrankenversicherung die Kosten für Ihre ärztliche Behandlung oder einen notwendigen Rücktransport.

Was die Auslandsreisekrankenversicherung u.a. bietet:    

        Freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
        Arznei,- Verband- und Heilmittel
        Behandlungen (ambulant und stationär)
        Schmerzstillende Zahnbehandlungen
        Zahnfüllungen/Reparaturen von Zahnersatz
        Transport  in das nächsterreichbare Krankenhaus
        Ärztlich verordneter Rücktransport nach Hause

Der Auslandskrankenschein Ihrer Krankenkasse wird nur in den Ländern akzeptiert, mit denen Deutschland ein Sozial- versicherungsabkommen abgeschlossen hat..

Bitte beachten Sie:                                                                          

        Keine Gesundheitsprüfung
        Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
        Kann nur für Urlaubsreisen abgeschlossen werden 
        Höchstalter  ist das 79. Lebensjahr
        Ab dem 70 Lebensjahr wird ein Zuschlag erhoben