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                Reiserücktrittsversicherung                 

Wenn Sie aus einem wichtigen, unvorhersehbaren Grund eine Reise kurzfristig absagen müssen, verlangt der Veranstalter in der Regel von Ihnen eine hohe Rücktrittsgebühr.

Die Reiserücktritt erstattet die Stornokosten bei:                       

        Tod, schwerem Unfall
        schwere Erkrankung
        Unerwartete Impfunverträglichkeit
        Schwangerschaft
        Schaden am Eigentum
        Verlust des Arbeitsplatzes
        Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
        Einberufung zum Grundwehrdienst oder Zivildienst
        Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt die anfallenden Stornogebühren, sowie die Kosten für die Rückreise.