Reiserücktrittsversicherung
Wenn Sie aus einem wichtigen, unvorhersehbaren Grund eine Reise kurzfristig absagen müssen, verlangt der Veranstalter in der Regel von Ihnen eine hohe Rücktrittsgebühr.
Die Reiserücktritt erstattet die Stornokosten bei:

Tod, schwerem Unfall

schwere Erkrankung

Unerwartete Impfunverträglichkeit

Schwangerschaft

Schaden am Eigentum

Verlust des Arbeitsplatzes

Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

Einberufung zum Grundwehrdienst oder Zivildienst

Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
Die Reiserücktrittversicherung übernimmt die anfallenden Stornogebühren, sowie die Kosten für die Rückreise.