Versicherungen für Studenten:
In der heutigen Zeit kann man sich praktisch gegen fast alles versichern, doch gerade als Student sollte man sich finanziell wirklich nur gegen existenzbedrohende Gefahren absichern.
Studenten sollten sich nicht auf die staatlichen Systeme verlassen. Während des Studiums und in den ersten Jahren der Berufstätigkeit hat man als Student in diesen Bereichen keinen Schutz.
Krankenversicherung:

Studenten sind nur bis zum Abschluss des 14. Semesters bzw. bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert. Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen bieten für Studenten, die nicht mehr beitragsfrei bei den Eltern mitversichert sind, spezielle Studententarife an.
Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wenn man während der Studiumszeit und in den darauf folgenden fünf Jahren des Arbeitslebens seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr weiter ausüben kann, zahlt die staatliche Rentenversicherung nicht einen Cent. Denn um Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, muß man erst 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeits -versicherung für Studenten sehr wichtig.
Unfallversicherung:

Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur für Schäden in der Uni oder Fachhochschule sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg.
Doch die meisten Unfälle passieren oft in der Freizeit. Vorallem bleibende Schäden nach einem Unfall tragen enorm hohe Kosten, z.B. für den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos. Gerade deshalb ist eine private Unfallversicherung für Studenten sehr empfehlenswert.
Studienunterbrechungsversicherung:
Natürlich übernimmt die Krankenversicherung alle Kosten für ärztliche Behandlungen, und Krankenhauskosten. Sollten Sie jedoch aufgrund von Krankheit Ihren Nebenjob nicht mehr ausüben können und so ihre Unkosten nicht mehr bezahlen können, oder länger als 8 Wochen ausfallen und deshalb ein Semester wiederholen müssen , würde eine Studienunterbrechungsversicherung für die Kosten aufkommen.
Rechtsschutzversicherung:
Meistens zieht man als Student den Kürzeren, wenn es darum geht, einen Rechtsstreit gegen einen finanzkräftigen Prozessgegner zu führen. Denn Recht haben bedeutet nicht automatisch Recht bekommen. Die finanzellen Aufwendungen für Anwaltskosten und das Gerichtsverfahren, sowie alle dazugehörigen Gebühren kann ein Student nicht ohne Weiteres tragen.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt sämtliche Kosten für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige sowie außergerichtliche Streitverfahren.