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Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten:

Wenn man während der Studiumszeit  und in den darauf folgenden fünf Jahren des Arbeitslebens seinen Beruf aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr weiter ausüben kann, zahlt die staatliche Rentenversicherung nicht einen Cent. Denn um Anspruch auf die gesetzliche Rente zu haben, muß man erst 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Deshalb ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten sehr wichtig.

Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsausübung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität.

Bei Berufsunfähigkeit kann man seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausführen. Die Kriterien der Berufsunfähigkeit sind enger gefasst als die der Erwerbsunfähigkeit. Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene noch weiterhin einem anderen Arbeitsverhältnis nachgehen, das seiner körperlichen und geistigen Konstitution entspricht, er kann lediglich seinen ursprünglichen Beruf nicht mehr ausüben.


Wichtige Information:
Seit 1. Januar 2001 gibt es die Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind und nur in Form der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gemäß § 240 SGB VI.