Sicherlich möchten auch Sie ihr Leben im Ruhestand genießen und gleichzeitig finanziell gut versorgt sein. Ergreifen Sie jetzt die Initiative und sorgen sie selbst vor! Denn wenn Sie heute schon an Morgen denken, können Sie ihren Ruhestand sorglos genießen.
Riesterrente:
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben gefördert wird. Die zum 01.01.2002 einführte Riester-Rente fördert den Personenkreis, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Wehrdienst- und Zivildienstleistende.
Rüruprente:
Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Sie entspricht in Leistungskriterien sowie steuerlicher Behandlung der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Betriebliche Altersvorsorge:
Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist eine der wichtigen Säulen der Versorgung im Alter geworden. Durch das stetig sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine steuerbegünstigte betriebliche Zusatzversorgung bedeutender denn je. Die BAV sieht vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag abschließen.
Englische Lebensversicherung:
Englische Lebensversicherer haben in den vergangenen 30 Jahren jährliche Renditen von über 10% für Ihre Kunden erwirtschaftet, weil sie bis zu 100% des Anlagevermögens in Aktien investieren können.
Fondsgebundene Rentenversicherung:
Bei dieser Form der Rentenversicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine zweite Rente auf. Der Unterschied zur klassischen Rentenversicherung liegt in der unterschiedlichen Form des Sparanteils. Dieser wird je nach Kundenwunsch in einen oder mehreren, chancenreichen Aktienfonds oder sicherheitsorientierten Rentenfonds angelegt, in so genanntes spezielles Sondervermögen.
Risikolebensversicherung:
Die Risikoversicherung ist eine Lebensversicherung in der Form einer Individualversicherung. Bei ihr wird der Todesfall oder das Langlebigkeitsrisiko abgesichert.
Sterbevorsorge:
Die Sterbegeldversicherung ist eine Geldleistung, die die Aufwendungen der Bestattung eines Verstorbenen ersetzen soll. Es war bis 2004 insbesondere eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenkassen und ist im Laufe der Zeit immer mehr reduziert und schließlich ganz abgeschafft worden.
Persönlicher Vorsorgeplan:
Dank unserer jahrelangen Erfahrung können wir Sie im Bereich der Vorsorge optimal beraten, und Ihnen einen individuellen und persölichen Vorsorgeplan erstellen.