Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist eine der wichtigen Säulen der Versorgung im Alter geworden. Durch das stetig sinkende Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung wird eine steuerbegünstigte betriebliche Zusatzversorgung bedeutender denn je. Die BAV sieht vor, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Versicherungsvertrag abschließen.
Die Beiträge dafür werden direkt vom Gehalt abgezogen. Die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umfassen je nach Vereinbarung die Altersvorsorge, eine Versorgung der Hinterbliebenen und Sicherheit im Fall der Berufsunfähigkeit. Damit trägt die betriebliche Versorgung zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei.
Der Mitarbeiter erhält die Zusage auf eine lebenslange Rente, egal, wie alt er wird. Im Prinzip ist die Betriebsrente ein Produkt der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung mit lebenslanger Sicherheit, garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung.
Dem Arbeitgeber bietet die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung die Chance, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem hilft sie, in vielen Fällen Lohnnebenkosten zu sparen. Die betriebliche Altersversorgung können auch Unternehmer für ihre eigene Altersvorsorge nutzen, beispielsweise Geschäftsführer einer GmbH.