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       Fondsgebundene Rentenversicherung     

Bei dieser Form der Rentenversicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine zweite Rente auf. Der Unterschied zur klassischen Rentenversicherung liegt in der unterschiedlichen Form des Sparanteils. Dieser wird je nach Kundenwunsch in einen oder mehreren, chancenreichen Aktienfonds oder sicherheitsorientierten Rentenfonds angelegt, in so genanntes spezielles Sondervermögen.

Diese Sondervermögen (Aktien und Rentenfonds) werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Bis zum Beginn der Rentenzahlung (Altesrente) ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt.

Weil die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung des/der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings müssen auch Verluste einkalkuliert werden. Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages einmal erreicht, zahlt der Versicherer eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.