Riesterrente
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben gefördert wird. Die zum 01.01.2002 einführte Riester-Rente fördert den Personenkreis, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Arbeitnehmer, Auszubildende, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Wehrdienst- und Zivildienstleistende.
Vorteile einer Riesterrente:

Garantierte lebenslange monatliche Rente

Hartz IV-geschützt

Flexibler Rentenbeginn

Jährliche Rentensteigerung

Bis zu 30% Sonderauszahlung bei Rentenbeginn

Vererbbarkeit
Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf staatliche Zulagen. Die Zulagen beziehen sich auf zertifizierte Altervorsorgeverträge. Mit dem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung, dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen der staatlichen Förderung erfüllt.
Jährliche Förderung der Riestervorsorge 2010:

Grundzulage Alleinstehende 154 Euro

Grundzulage Ehegatte 154 Euro

Kinderzulage je Kind 185 Euro

Familie mit 2 Kindern 678 Euro
Sie haben unterschiedliche Anlagemöglichkeiten:

private und Fondsgebundene Rentenversicherung

Banksparpäne

Fondsparpläne

Investmentfonds

Wohnriester
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