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                              Rüruprente                                


Als Rürup-Rente oder auch Basisrente wird eine Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet.  Sie entspricht in Leistungskriterien sowie steuerlicher Behandlung der gesetzlichen Rente, allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
 
         Steuerliche Behandlung der Rürup-Rente:      
Beispiel: Bei 4.200 Euro Beitrag zur Rürup-Rente
 
 Steuerjahr 
 
ansetzbarer 
Prozentsatz 
 Beitrag         ansetzbarer Beitrag
 2008  66% 4.200 €  2772 €
 2010  70%  4.200 €  2940 €
 2015    80%  
 4.200 €  3360 €
 .....  .....  .....  .....
 2025  100%  4200 €  4200 €

Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente (nur bis zu  30 % Teilauszahlung bei Rentenbeginn)  kein Kapitalwahlrecht, d.h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.

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